Johann Steuerlein: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Stadtschultheiß von Meiningen (1604–1612) === | === Stadtschultheiß von Meiningen (1604–1612) === | ||
1604 bewarb sich Steuerlein bei der Regierung um das Amt des Stadtschultheißen von Meiningen. Abweichend von der Gepflogenheit in dieses Amt stets mit einem Mitglied des Stadtrats zu besetzen, wurde er in Übereinkommen zwischen Kurfürst Christian II., Herzog Johann Georg und den Regierungsräten in das Amt berufen und ihm zudem zwei erbetene Zulagen zusätzlich zur geringen Besoldung bewilligt. Durch das Amt war Johann Steuerlein damit – nach dem Amtmann – Vertreter des Landesherrn vor Ort und Vorsitzender des städtischen Gerichts. | 1604 bewarb sich Steuerlein bei der Regierung um das Amt des Stadtschultheißen von Meiningen. Abweichend von der Gepflogenheit in dieses Amt stets mit einem Mitglied des Stadtrats zu besetzen, wurde er in Übereinkommen zwischen [https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_II._(Sachsen) Kurfürst Christian II.], Herzog [https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Georg_I._(Sachsen) Johann Georg] und den Regierungsräten in das Amt berufen und ihm zudem zwei erbetene Zulagen zusätzlich zur geringen Besoldung bewilligt. Durch das Amt war Johann Steuerlein damit – nach dem Amtmann – Vertreter des Landesherrn vor Ort und Vorsitzender des städtischen Gerichts. | ||
=== Ausscheiden aus dem Amt, Krankheit und Tod (1612/1613) === | === Ausscheiden aus dem Amt, Krankheit und Tod (1612/1613) === | ||