188 helmst 0317r: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Johann Steuerleins Reimbibel
Zur Navigation springen Zur Suche springen
CSV-Import
 
Patrick1986 (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Korrektur}}
{{Korrektur}}
{{NeuerNutzer}}
{{NeuerNutzer}}
{{Erkannt}}
{{Erkannt}}
<b>[[188 helmst 0316v|Gehe zur vorherigen Seite]]</b></br></br>
{{Zurueck188}}
{{Zurueck188}}
{| class="wikitable";  
{| class="wikitable";  
Zeile 7: Zeile 9:
|-  
|-  
! style="min-width: 350px" | Transkription  
! style="min-width: 350px" | Transkription  
! Original ([http://diglib.hab.de/mss/188-helmst/00659.jpg hohe Aufloesung], [http://diglib.hab.de/mss/188-helmst/max/00659.jpg sehr hohe Aufloesung])
! Original ([http://diglib.hab.de/mss/188-helmst/max/00659.jpg sehr hohe Aufloesung])
|- style="background: white"  
|- style="background: white"  
| style="text-align: left; vertical-align: top;" | <poem>Doppelklick auf diesen Text um zu bearbeiten</poem>
| style="text-align: left; vertical-align: top;" | <poem>das buch Efra 317
| https://diglib.hab.de/mss/188-helmst/min/00659.jpg
Das Buch Esra¬
Vnd Jesua, die setzten dran¬
Zubawn den Tempel fiengen ahn,
Vnd die Proscheten Gots mit Ihn
die stencktten Sie, In Irem Sine
Thattnai aber eintrag ehet,
fragt, wer den Baw befohlen hett .
An König Parium man schrieb¬
das man beym Baw des Tempels blieb¬
Das. 6. Caritel.
der König Parius besahhl,
Das man den Tampel bawen sol¬
Ihn allen Verzugk vnd hindernus¬
Welcher Mensch daran hett verdrus
Vnd sich durch hindern würdt verschidcken,
den solt man hengken an eyn Balken,
Vnd soll vmb der That iedln, sein Hauß
Verfalln sein dem Gericht durchaus¬
diß hab befohln Ich Parius,
das es mit fleiß gthan werdten muß:
Hirauf der Tempel Bam forttging¬
die Eynwyhung man auch anfing¬
Das Cassatz wirdt von Jung vnd Alten
Mit freuden Sieben Tag gehadten.
Pas. J. Capitel.
Vnd der König Arthatsastha¬
Gab Brief dem Schrifft Elerten Pfra¬
DarInnen gibt Er zuuerstehen,
das Er guthwillig laß geschehen,
Das wendt gebart der Tempel, reit,
der Gotsdinst auch gefuret ein¬
Verordtnet hirzu Slar vnd Glot¬
Aus seiner Camer, das man sol
Einkeuffen, vnd schaffen herbey,
Was zu des Tempels Bule noth sey.
diß alles solt man thun mit fleys
das nicht kohme Zoringer, weis
Ein Vngluck Vbers Königerich
vnd des Kömps Kinder Zūgleich¬
 
</poem>
| https://diglib.hab.de/mss/188-helmst/00659.jpg
|}
|}
<b>[[188 helmst 0317v|Gehe zur folgenden Seite]]</b></br></br>
{{Zurueck188}}</br>  
{{Zurueck188}}</br>  
{{PURLHAB188}}
{{PURLHAB188}}</br>

Aktuelle Version vom 29. August 2025, 12:39 Uhr

Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen!
Nur angemeldete Benutzer können diese Seite bearbeiten. Für ein neues Nutzerkonto kontaktieren Sie: webmaster@steuerlein-reimbibel.de
Dieser Text wurde durch Texterkennung automatisch erstellt und wurde noch nicht durch einen Bearbeiter gesichtet.

Gehe zur vorherigen Seite

Zurück zur Seitenübersicht von Cod. 188 Helmst.

Transkription Original (sehr hohe Aufloesung)

das buch Efra 317
Das Buch Esra¬
Vnd Jesua, die setzten dran¬
Zubawn den Tempel fiengen ahn,
Vnd die Proscheten Gots mit Ihn
die stencktten Sie, In Irem Sine
Thattnai aber eintrag ehet,
fragt, wer den Baw befohlen hett .
An König Parium man schrieb¬
das man beym Baw des Tempels blieb¬
Das. 6. Caritel.
der König Parius besahhl,
Das man den Tampel bawen sol¬
Ihn allen Verzugk vnd hindernus¬
Welcher Mensch daran hett verdrus
Vnd sich durch hindern würdt verschidcken,
den solt man hengken an eyn Balken,
Vnd soll vmb der That iedln, sein Hauß
Verfalln sein dem Gericht durchaus¬
diß hab befohln Ich Parius,
das es mit fleiß gthan werdten muß:
Hirauf der Tempel Bam forttging¬
die Eynwyhung man auch anfing¬
Das Cassatz wirdt von Jung vnd Alten
Mit freuden Sieben Tag gehadten.
Pas. J. Capitel.
Vnd der König Arthatsastha¬
Gab Brief dem Schrifft Elerten Pfra¬
DarInnen gibt Er zuuerstehen,
das Er guthwillig laß geschehen,
Das wendt gebart der Tempel, reit,
der Gotsdinst auch gefuret ein¬
Verordtnet hirzu Slar vnd Glot¬
Aus seiner Camer, das man sol
Einkeuffen, vnd schaffen herbey,
Was zu des Tempels Bule noth sey.
diß alles solt man thun mit fleys
das nicht kohme Zoringer, weis
Ein Vngluck Vbers Königerich
vnd des Kömps Kinder Zūgleich¬

00659.jpg

Gehe zur folgenden Seite

Zurück zur Seitenübersicht von Cod. 188 Helmst.
© HAB Wolfenbüttel – URL: https://diglib.hab.de/mss/188-helmst/start.htm

Abbildung ist urheberrechtlich geschützt und unterliegt Nutzungsrechten: Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz (CC BY-SA).