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| style="text-align: left; vertical-align: top;" | <poem>die Erst Existel
Die Elresten, die wol stehten fur¬
die halte man recht In gebüer
zwifacher großer Ehren werts¬
(denn Sauwe mueh bringk dem, der lehrt)
Anderlich die arbeÿtten sehr
Trewlich Im wort vnd In der Eehr¬
enn die Schrifft Ja austrücklich spricht¬
Du solt das Maut dem Ochsten nicht
Verbindten, der da drieschet härt,
Vnd ein Erbeytte ist seins Lohns währt.
Wider eyn Eltesten kein Klag
Auffnun, außer gwieser Ansag
zwey, oder dreyer wahrer Zeugen,
das man der Clag nicht könne leugen
die da sundigen Cöffentlich)
die straffe fur allen, das sich
die andern auch dcob fürchten müßen,
der sonsten gnngsam verbüeßen.
Auffleg die Handte Niemandts beld¬
Dich frembdter Sunden gleicher gstadt
Auch gar nicht mache theilhafftig.
Hadt dieh selbst keusch vnd meßigklich.
Trinck nicht miher Waßer, sondern auch
Ein wenig weins darvnter brauch¬
Vmb deines Mayens willn trinck wein,
Vnd das du offt pflegst kranck zusein.
Jas. 6. Capitel.
Die Knechte, So sindt vnterm Joch¬
die solln Ihre Herrn halten hoch
Aller Ehrenwerth, Auff das nicht
der Nhame Gttes C wider pflicht.)
Vnd die Lehre verlesert werdt,
Vnd Ihr Gewießen sehr beschwert.
Welch aber haben Gleubig Herren,
Solle Sie sich gegen Ee nicht sperren,
Noch Sie verachtten, (vnter dem Sthein.)
das Sie Brüder zusammen sein,
Sondern, solle vielmher In gemein,
Dienstbar, vnd sein gutthettig sein,
weils Gleubig vnd beliebte Kindt,
vnd der Webthat theilhafftig sindt,
Salchs lehre, vnd ermhan mit fleis¬
So Jemand lehrt ein andre weis¬
Vnd nicht recht wurtzelt noch bekleibt,
Noch beyn heilsamen wortten bleibt,
</poem>
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die Erst Existel
Die Elresten, die wol stehten fur¬
die halte man recht In gebüer
zwifacher großer Ehren werts¬
(denn Sauwe mueh bringk dem, der lehrt)
Anderlich die arbeÿtten sehr
Trewlich Im wort vnd In der Eehr¬
enn die Schrifft Ja austrücklich spricht¬
Du solt das Maut dem Ochsten nicht
Verbindten, der da drieschet härt,
Vnd ein Erbeytte ist seins Lohns währt.
Wider eyn Eltesten kein Klag
Auffnun, außer gwieser Ansag
zwey, oder dreyer wahrer Zeugen,
das man der Clag nicht könne leugen
die da sundigen Cöffentlich)
die straffe fur allen, das sich
die andern auch dcob fürchten müßen,
der sonsten gnngsam verbüeßen.
Auffleg die Handte Niemandts beld¬
Dich frembdter Sunden gleicher gstadt
Auch gar nicht mache theilhafftig.
Hadt dieh selbst keusch vnd meßigklich.
Trinck nicht miher Waßer, sondern auch
Ein wenig weins darvnter brauch¬
Vmb deines Mayens willn trinck wein,
Vnd das du offt pflegst kranck zusein.
Jas. 6. Capitel.
Die Knechte, So sindt vnterm Joch¬
die solln Ihre Herrn halten hoch
Aller Ehrenwerth, Auff das nicht
der Nhame Gttes C wider pflicht.)
Vnd die Lehre verlesert werdt,
Vnd Ihr Gewießen sehr beschwert.
Welch aber haben Gleubig Herren,
Solle Sie sich gegen Ee nicht sperren,
Noch Sie verachtten, (vnter dem Sthein.)
das Sie Brüder zusammen sein,
Sondern, solle vielmher In gemein,
Dienstbar, vnd sein gutthettig sein,
weils Gleubig vnd beliebte Kindt,
vnd der Webthat theilhafftig sindt,
Salchs lehre, vnd ermhan mit fleis¬
So Jemand lehrt ein andre weis¬
Vnd nicht recht wurtzelt noch bekleibt,
Noch beyn heilsamen wortten bleibt,

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