Transkriptionsrichtlinie
Für die Transkription der Handschriften Cod. Guelf. 188 und 189 Helmst. folgen wir der folgenden Editionrichtlinie. Siehe auch das Transkriptionsbeispiel.
- Schreibung (auch von Eigennamen) folgt dem Konsonanten/Buchstabenbestand des Original ohne Vereinheitlichung der Orthographie (z.B. "bezhalen", oder "jm").
- Keine Hervorhebung von verschiedenen Schriftarten (z.B. Fraktur oder Antiqua statt Kurrent).
- "Langes s" (ſ), wird NICHT wiedergegeben.
- Ligaturen werden aufgelöst (mit Ausnahme von „Æ/æ” und „Œ/œ” und &).
- Diakritische Zeichen, die nur als Lesehilfe fungieren (Strich über den "u"/"v" zur Unterscheidung von "n" oder Tremapunkte, z.B. "eÿ" (lies: ei); "oë" (lies: ö)) werden übergangen. Zeichen zur lautlichen Unterscheidung werden dagegen übernommen (Z.B. "ü" für u-Umlaut).
- Fehlende Punkte bei i/j werden ergänzt.
- Satzzeichensetzung bleibt unverändert, wo sie nach heutiger Praxis verständlich ist. Heute ungebräuchliche und ggf. missverständliche Satzzeichen werden gemäß ihrer beabsichtigten Funktion durch entsprechende „moderne” Zeichen ersetzt.
- Ordnungszahlen (Ordinalzahlen) erscheinen, auch abweichend von der Vorlage, prinzipiell mit Punkt.
- Textverbesserungen (Emendationen) durch den Bearbeiter sind durch eckige Klammern zu umschließen.
- Kürzungszeichen erfahren bei unzweifelhafter Bedeutung eine stillschweigende Auflösung (z.B. Nasalstrich über n und m, z.B. Man̅-> Mann).
- Abkürzung werden aufgelöst.
- Sonderzeichen (Symbole), die sich graphisch wiedergeben lassen bleiben im Text unverändert und werden zur Erklärung ggf. durch Fußnote aufgelöst.
- Die Groß- und Kleinschreibung wird weitestgehend übernommen. Auch abweichend von der Vorlage werden Versanfänge immer großgeschrieben. Im Wortinneren und im Wortauslaut wird zugunsten besserer Lesbarkeit auch entgegen der Vorlage die Kleinschreibung angewendet, ausgenommen bei durchgängigen Versalbuchstaben und im Falle möglicher besonderer Emphase (z. B. GOtt) und substantivischer Komposita (z. B. ChurSaxen).
- Wo Groß- oder Kleinschreibung nicht klar zu erkennen ist richtet sich die Wiedergabe nach der heutigen Schreibnorm und -praxis.
- Die Getrennt- und Zusammenschreibung folgt der Vorlage. In den relativ seltenen Fällen nicht eindeutiger Schreibungen findet die heutige Orthographie Anwendung.
- Die Datenbank ist nach Kapiteln der biblischen Schriften und nicht nach Folioseiten strukturiert. Am Beginn eines jeden Kapitels wird die Folioseite der Handschrift in eckigen Klammern angegeben (z.B. [13r]) und ebenso ein Wechsel in einer Leerzeile.
- Die Struktur der Seite bleibt (einschließlich Zeilenumbrüchen und Einrückungen und Abstände) vereinfacht, bzw. vereinheitlicht erhalten.
- Im Original vorhandene Verbesserungen (Durchstreichungen), interlineare oder marginale Einfügungen sowie Hervorhebungen (Unterstreichung) werden in den Editionstext integriert und entsprechend markiert. Ist die Wiedergabe solcher Passagen im laufenden Text graphisch unmöglich oder aus anderen Gründen nicht zu rechtfertigen, erscheinen sie im Textapparat (Fußnote).
- Ergänzungen sind durch einfache spitze Klammern dargestellt. Marginalien (Randbemerkungen) werden lediglich als Fußnote ("Marg.: ...") wiedergegeben.
- Superskripta (hochgestellter Text) werden nur wiedergegeben, wo er sie nicht als Teil einer Abkürzung aufgelöst werden.
- Zusätze der Bearbeiter im Text werden durch eckige Klammern markiert.
- Unsichere Lesungen werden durch ein mit eckigen Klammern versehenes Fragezeichen „[?]” versehen.
- technisch nicht darstellbare sowie unlesbare oder verlorene Textteile, die aus dem Zusammenhang nicht mehr rekonstruierbar sind, durch Auslassungspunkte „[…]” kenntlich gemacht (ggf. mit Fußnote erläutert).
- Konjekturen (z.B. bei Papierschäden, Tintenflecken, Buchstaben- oder Textverlust im Falz oder im Fall unleserlicher Verbesserungen) werden ebenfalls in eckige Klammern gesetzt.
- Offensichtliche Schreibversehen und -fehler (z. B. Dittographie (nicht intendierte Wortwiederholungen)) müssen aber durch Fußnote erkennbar gemacht werden.