188 helmst 0128r: Unterschied zwischen den Versionen

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| style="text-align: left; vertical-align: top;" | <poem>Das Virde Buch Mose¬
| style="text-align: left; vertical-align: top;" | <poem>Das Vierde Buch Mose.
Gegen Abendt, vnd Mitternacht¬
Gegen Abendt, vnd Mitternacht,
Solls auch zur richtung wendten bracht¬
Solls auch zur richtung werdten bracht.
Der Stam Ruben, vnd der Stain Cac¬
Der Stamm Ruben, vnd der Stamm Gad,
zuuor sein Theyl genhomen hat,
Zuuor sein Theyl genhommen hat,
deßglech Manaße der halb Stand
Deßgleich Manasse der halb Stamm
Auch seinen halben theyl huncham¬
Auch seinen halben theyl hinnham.
die Nahmen deren, so das Landt
Die Nahmen deren, so das Landt
Aubtheilen sollen nach Irlichs Standt
Austheilen solln nach Jeglichs Standt,
Wie Jeder heyß, wess Stanß Er sey
Wie Jeder heyß, weß Stammß Er sey
wirdt alles bschrieben In der Reyh
Wirdt alles bschrieben Jn der Reyh.
das 35. Capitel
<b>Das 35. Capitel</b>
sie Stedt vnd Vorstedt, ohne strittenn
Die Stedt vnd Vorstedt, ohne stritten,
Solln geben werdtn den Leuiten
Solln geben werdten den Leviten
Die weitung der Stedt Ellnweis
Die weitung der Vorstedt<ref>"Vor" nachträglich eingefügt</ref> Elln weis
Man meßen soll mit aleen fleis¬
Man meßen soll mit allem fleis,
Vnd dechs Freystedt soll man darneben
Vnd Sechs Freystedt soll man darneben
den Leuiten dazu noch geben.
Den Leviten darzu noch geben.
Die VorStedt solln sein fur Ihr Vieh
Die Vorstedt solln sein fur Jhr Vieh,
Vnd die FreyStedt, dzs hienein flieh
Vnd die Freystedt, daß<ref>im Original: dz</ref> hienein flieh
er einen Tadtschlag hat gethan.
Der einen Todtschlag hat gethan.
Darnath so wirdt gezeiget ahn
Darnach so wirdt gezeiget ahn,
der Stedt vnd vorstedt Sum In gmein¬
Der Stedt vnd Vorstedt Summ Jn gmein,
Ihrer solln Acht vnd Viertzigk sein.
Jhrer solln Acht vnd Viertzigk sein.
Wie ein muthwilliger Todtschlag
Wie ein muthwilliger Todtschlag
Gestrafft soll werdten durch die Rach,
Gestrafft soll werdten durch die Rach,
Oder, wenß vnversehens gschicht:
Oder, wenß vnversehens gschicht.
hibey findt man Jedes Gericht.
Hirbey findt man Jedes Gericht.
Detlich, wirdt angehengt vn Gott
Letzlich, wirdt angehengt von Gott
Ein Vberaub ernstes Gebott:
Ein vberaus ernstes Gebott:
Das landt schendt nicht, darInn Ihr cehont¬
Das Landt schendt nicht, darinn Jhr whont,
denn, ver vschuldigs Bluts nicht schont,
Denn, wer vnschuldigs Bluts nicht schont,
Sondern Blutschuldig ist, der sehendt
Sondern Blutschuldig ist, der schendt
das Landt, vnd hat besuddet Hendt,
Das Landt, vnd hat besuddet Hendt,
<references />
</poem>
</poem>
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Version vom 26. September 2026, 08:18 Uhr

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Transkription Original (sehr hohe Aufloesung)

Das Vierde Buch Mose.
Gegen Abendt, vnd Mitternacht,
Solls auch zur richtung werdten bracht.
Der Stamm Ruben, vnd der Stamm Gad,
Zuuor sein Theyl genhommen hat,
Deßgleich Manasse der halb Stamm
Auch seinen halben theyl hinnham.
Die Nahmen deren, so das Landt
Austheilen solln nach Jeglichs Standt,
Wie Jeder heyß, weß Stammß Er sey
Wirdt alles bschrieben Jn der Reyh.
Das 35. Capitel
Die Stedt vnd Vorstedt, ohne stritten,
Solln geben werdten den Leviten
Die weitung der Vorstedt[1] Elln weis
Man meßen soll mit allem fleis,
Vnd Sechs Freystedt soll man darneben
Den Leviten darzu noch geben.
Die Vorstedt solln sein fur Jhr Vieh,
Vnd die Freystedt, daß[2] hienein flieh
Der einen Todtschlag hat gethan.
Darnach so wirdt gezeiget ahn,
Der Stedt vnd Vorstedt Summ Jn gmein,
Jhrer solln Acht vnd Viertzigk sein.
Wie ein muthwilliger Todtschlag
Gestrafft soll werdten durch die Rach,
Oder, wenß vnversehens gschicht.
Hirbey findt man Jedes Gericht.
Letzlich, wirdt angehengt von Gott
Ein vberaus ernstes Gebott:
Das Landt schendt nicht, darinn Jhr whont,
Denn, wer vnschuldigs Bluts nicht schont,
Sondern Blutschuldig ist, der schendt
Das Landt, vnd hat besuddet Hendt,

  1. ↑ "Vor" nachträglich eingefügt
  2. ↑ im Original: dz
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