188 helmst 0088r

Aus Johann Steuerleins Reimbibel
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Transkription Original (sehr hohe Aufloesung)

Das ander Buch Mose.
Das 21. Capitel
Gott bfihlt, vnd gibt Mose seym knecht,
Auch weltliche Gesetz vnd Recht,
Die Er dem Volck mit fleiß vnd wol
Einbildten vnd furlegen sol.
Vnd dises, seindt des Herren Recht:
Wie man Ein Ebeischen Knecht
Soll keuffen, vnd damit gebahren,
Was Herrn vnd Knecht soll widerfaren.
Wer sein Dochter Verkaufft zur Magdt,
Was alle gbüer sey, wirdt gesagt.
Todtschlag am Menschen; vnd wer schlegt
Sein Vattr vnd Mutter, ist nicht recht.
Wer einen Menschn stilt, vnd forthahn
Verkaufft, vnd war Jn bösem wahn
Vatter vnd Mutter v̈bel flucht,
Solln sterben, als ein böse Zucht
Wenn Menner sich mittnander haddern,
Mit einem Stein, oder Faust fladern,
Vnd also guten Fried zerstört,
Steht da die straf, so drauf gehört.
Wer mit eym Stabe seinen Knecht,
Oder, wer seine dinstmagdt schlegt,
Eß sey zum todt, oder zum Leben,
So steht die straff gleichsfalß darneben.
Wenn Jn eym haddr, ein Schwanger weib
Verletzt wird an der frucht Jm leib,
So wirdt die straff gemeldt, mit massen,
Kömpt ein schadt draus, so soll Er lassen
Seele vmb Seele, Aug vmb Aug,
Das solle sein des Gsetzes brauch,
Vnd Zan vmb Zan, vnd handt vmb handt,
Auch fues vmb fues, vnd Brand vmb Brandt,
Vnd wund vmb wunde, Beul vmb Beul,
All böß wergk ist fur Gott ein Grewl.

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