188 helmst 0088r

Aus Johann Steuerleins Reimbibel
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen!
Nur angemeldete Benutzer können diese Seite bearbeiten. Für ein neues Nutzerkonto kontaktieren Sie: webmaster@steuerlein-reimbibel.de
Dieser Text wurde durch Texterkennung automatisch erstellt und wurde noch nicht durch einen Bearbeiter gesichtet.

Gehe zur vorherigen Seite

Zurück zur Seitenübersicht von Cod. 188 Helmst.

Transkription Original (sehr hohe Aufloesung)

Das Ander Buch Mose¬
Das. 21. Capitel.
Datt bfihlt, vnd gibt Ubhe seym knecht
Auch welliche Gesetz vnd Recht,
die Er dem Vohke mit fleiß vnd wol
Einbildten vnd furlegen sl.
Vnd dises, seindt des Herren Recht¬
Wie man Ein Eberischen Knecht
Soll kruffen, vnd damit gebahren
was herrt vnd Knecht soll widerfaren
Wer sein dochter Verkaufft zur Magdt¬
Was alle gbüer sey, wirdt gesagt¬
Todtschlag am Menschen: vnd wer schlegt
Sein Vatte vnd Mutter, ist nicht recht¬
Wer einen Mensche stilt, vnd forthahn
Verkaufft, vnd war zu kösem wahr
Vatter vnd Mutter übel flucht
Solln sterben, aals ein byse Zeht
denn Menner sich mittnander haddern,
Mit einem Stein, oder Kaust fladern,
Vnd alß guten Fried zerstört,
Steht da die straf, so drauf gehört
Wer mit eym Stake seinen Knecht,
Oder, wer seine dinstmagdt schlegt.
Eß sey zum todt, oder zum Leben
So steht die straff gleichsfalß darneben
Wenn In eym hadden ein Schwanger weib
Verletzt wird an der frutze Im leib,
So wirdt die straff gemeldt, mit massene
kompt ein schadt draus, so schl Er lassen
Seele vmb Seele, Aug vmb Aug¬
das solle sein des Bsetzes krauck
Vnd zan vmb Jan, vnd handt vmb handt
Auf fues vmb furr, vnd Brand vmb Brandt¬
Vnd wund vmb wunde, Beul vmb Beul,
All böß wergk ist fudEst ein Breul.

00203.jpg

Gehe zur folgenden Seite

Zurück zur Seitenübersicht von Cod. 188 Helmst.
© HAB Wolfenbüttel – URL: https://diglib.hab.de/mss/188-helmst/start.htm

Abbildung ist urheberrechtlich geschützt und unterliegt Nutzungsrechten: Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz (CC BY-SA).