188 helmst 0106r

Aus Johann Steuerleins Reimbibel
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Transkription Original (sehr hohe Aufloesung)

Das Dritte Buch Mose.
Den Priestern wurdet hier verboten,
Das sie sich nicht an einem Todten
Vervureinigen solln, hirbey
Steht auch, woran sie seyen frey.
Keym Prister soll auch sein erlaubt
Platten zumachen auf seim Haupt,
Noch seinen Bart abscheren kahl,
Auch an seym Leib pfetzen kein Mhal.
Noch ander Prister Rechte mehr,
Was schendet seinen Standt vnd Ehr,
Jn dem Capitel wirdt gemeldt,
Gleich wie ein KirchnRecht furgestellt.
Das 22. Capitel
Auch diß Capitel redet schlecht,
Von allrley Priesterlichem Recht,
Von Opffer Glubdt, vnd gleichen sachen,
Brand- Danck- vnd Lobopffer zumachen.
Das 23. Capitel.
Der Sabbath wird hir repetirt
Aufs new auch widerumb sancirt.[1]
Das Fest der Judn, vnd Herrn Passah,
Auch restauriret wird alda.
Man sol ein Garb der Erstlingen
Der Erndten, zu den Priester bringen,
Zwey Webbrodt am Funffzigsten tag,
Zum Newen SpeißOpffer hintrag.
Posaun- Versün- Laubhütter Fest
Ordnet der Herr, heiligts aufs best,
Daran zuopfern; Gabn Hertrag,
Ein Jegliches, nach seinem tag.
Das 24. Capitel.
Mose gebeutt den Juden sehr:
Bringt gstossen Lauter Baumöel her,

  1. ↑ "bekräftigen, Gesetzeskraft erteilen"
00239.jpg

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