|
|
Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen!
|
|
|
|
Dieser Text wurde durch Texterkennung automatisch erstellt und wurde noch nicht durch einen Bearbeiter gesichtet.
|
|
Gehe zur vorherigen Seite
Zurück zur Seitenübersicht von Cod. 188 Helmst.
| Transkription
|
Original (sehr hohe Aufloesung)
|
Das Vierdte Buch Mose.
Dem, oder derselben, hier wirdt
Jhr Regul clärlich præscribirt,
Hirnach sie solln erzeigen sich,
Mit Opffern, vnd sonst eusserlich,
Jhnen, der Wein verbotten wirdt,
Zutrinckn auch widrumb concedirt,
Nach Vnterschidt begebner fell,
Vnter den Kindern Jsrael.
Endlich, hengt Gott selbst ahn, den Segen,
Dessen die Prister sollen pflegen,
Zum Volck, vnd solchen Jhn furtragen,
Nemblich, also sollen sie sagen:
Der Herr dich segne, durch sein Güeth,
Vnd dich gantz Vätterlich behüet,
Der Herr vber dir gleicher maß
Sein Angesicht stets leuchten laß.
Vnd sey dir gnedig Jmmerdar,
Das dir kein Vngluck widerfahr,
Der Herr heb sein angsicht vbr dich,
Vnd geb dir Friede, ewigklich.
Das 7. Capitel
Da Mose nhun, durch Gottes gnad,
Die Wohnung aufgerichttet hatt,
Vnd sie gesalbt, an heyligr stedt,
Vnd gheiligt mit all Jrm Gereth,
Darzu auch den Altar so rein,
Mit alle dem Gerethe sein,
Da Opffrten hirzu mildigklich
Die Zwölff Furstn Jsrael löblich,
Zur Einweyhung des Altars zart,
Mose nahms ahn, was[1] gopffert wardt.
|
|
Gehe zur folgenden Seite
Zurück zur Seitenübersicht von Cod. 188 Helmst.
© HAB Wolfenbüttel – URL: https://diglib.hab.de/mss/188-helmst/start.htm
Abbildung ist urheberrechtlich geschützt und unterliegt Nutzungsrechten: Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz (CC BY-SA).
