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| Transkription
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Original (sehr hohe Aufloesung)
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Das Vierdte Buch Mose.
Das 15. Capitel.
Gott ordnet KirchenRecht, wie man,
(Wans Volck kompt, Jns Landt Canaan)
Dem Herrn allrhandt Opffer thun soll,
Was Sündt, Gott auch vergeben woll,
Oder, sonst straffen Jedezeit,
Sie gschehen aus Vnwissenheit,
Oder, aus Vorsatz muthwillig,
Drumb, hüte man vor Sünden sich.
Ein Mann, welcher am Sabbath tag
Hatt Holtz gelesen, gfangen lag,
Dann, was man Jhm thun solt, nicht clar
Jm Gsetz des Herrn ausgetrückt war,
Der Herr aber, zu Mose sprach:
Er hat entheylgt den Sabbathtag,
Drumb soll des todts sterben der Man,
Das Er so Gottloß hat gethan,
Außerm Lager, die gantz Gemein,
Zu todt Jhn werffen soll mit Steinn.[1]
Da füret Jhn die gantz Gemein
Hienaus fürs Lagr, vnd stürmbten ein,
Zu Jhm, mit Steinen grimmigklich,
Das Er dauon starb Jemmerlich.
Der Herr befahle Mose weitter:
Laß Volck an fittign Jrer Kleider
Lepplin machen, vnd gelbe schnür
Auf solche Lepplin, nach gebüer.
Dises soll darzu dienlich sein,
Das Sie, Jm ansehn, gdencken mein,
Vnd thun auch all des Herrn Gebott,
Denn Jch bin der Herr Ewer Gott.
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