188 helmst 0116r

Aus Johann Steuerleins Reimbibel
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Transkription Original (sehr hohe Aufloesung)

116
Das Vierdte Buch Moße.
das 15. Capitel.
De
Ott ardnet Kirchen Recht, wie man
(wans Volck Kompt, Ins Landt Eanaan.)
Dem Herrn allehandt Offfer thun soll
Was Sundt, Gott auch vergeben woll,
Oder sonst straffen JedeZeit
Sie gschehen aus Vnwissenheit,
Oder, aus Versatz muthwillig
drumb, hute man verSunden sich,
ur Mann, welcher am Sabbath tag
hatt Holtz gelesen, gfangen lag¬
dasen, was man Ihm thun solt, nicht clar
Im Osen des Herrn ausgetrückt war¬
Der Herr aber, zu Nose sprach¬
Er hat entheylgt den Sabbathtag,
drumb soll des tadts sterben der Man,
das Er so Gottlaß hat gethan,
Außerm Tager, die gantz Gemein¬
zu todt Ihn werffen soll mit Stein.
Da füret Ihn die gantz Gemein¬
Hienaus fürs Tage, vnd stürmbten ein¬
zu Ihm, mit Steinen grinnigklich,
das E dauan starb Jemmerlich.
Der Herr befahle Mose weitter¬
Laß Volck an fittigen Irer Kleider
Lepplin machen, vnd gelbe schnur
Auf solche Lepplin, nach gebuer¬
Dises soll darzu dienlich sein
das Sie, Im ansehn, gdencken mein,
Vnd thun auch ll des Herrn Gebott,
denn Ich bin der Herr Euer Gott¬

00259.jpg

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