188 helmst 0294r

Aus Johann Steuerleins Reimbibel
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen!
Nur angemeldete Benutzer können diese Seite bearbeiten. Für ein neues Nutzerkonto kontaktieren Sie: webmaster@steuerlein-reimbibel.de
Dieser Text wurde durch Texterkennung automatisch erstellt und wurde noch nicht durch einen Bearbeiter gesichtet.

Gehe zur vorherigen Seite

Zurück zur Seitenübersicht von Cod. 188 Helmst.

Transkription Original (sehr hohe Aufloesung)

das andere Buch der Chronica
In meynung, zutractien von Sachen,
Rehabeam zum Köng zumachen.
Ferobeam kan dar zur stell,
Mit dem gantzen Vlk Israeb,
Vnd redten mit Rehabeam¬
was Ihre notturfft war, ohn scham,
vnd sprachen. Dein Vatter, (es btracht.)
Hat vnser Joch zu hart gemacht,
So leichttere nhun du so fein
den harten dienst des Vntters dein,
Vnd auch das schwere Joch, so Er
Auf vns gelegt hat gar zu sehe
So wollen wir In ghorsam fein
dir willig vnderthenig sein.
Rehaberne zu Ihnen sprach¬
zu Mir kompt wide, vber drey tag¬
vnd das Volck ging hin: Sich bedacht,
der König selbst, vnd auch rathfragt
Die Eltesten, die vorhero
fur seinem Vatter Salomo
Bestandten waren Immerdar¬
da Er noch bey dem leben war¬
Vnd sprach: Wir rathet Ihr, das lest
Ich dem Vlck antwort geben sol
die redeten mit Ihm, vnd sprachen:
Wir rathen also zu den sachen,
Wirstu disem Vlck sein freundlich
vnd wirst sie handlen guetgklich,
Vnd Ihnen geben guten wort,
So werdten sie die, vorumort,
Allwege vnderthenig sumn.
der Elttsten Rath hatt guten schein,
Er aber denselben verlies¬
Ehet, was der Jung Rath Ihm einblies,
die mit Ihm aufgewuchsen waren,
vnd fur Ihm fundten, bahr zu bahren,
Sie spreehen. Also solstu sagen,
Mein kleinster finger, tag zu tagen
Soll dicke sein, als meins Vaters Lenden
Dran solb abgehen keine Quendten

00613.jpg

Gehe zur folgenden Seite

Zurück zur Seitenübersicht von Cod. 188 Helmst.
© HAB Wolfenbüttel – URL: https://diglib.hab.de/mss/188-helmst/start.htm

Abbildung ist urheberrechtlich geschützt und unterliegt Nutzungsrechten: Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz (CC BY-SA).