188 helmst 0138v

Aus Johann Steuerleins Reimbibel
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Seite wurde noch nicht korrekturgelesen!
Nur angemeldete Benutzer können diese Seite bearbeiten. Für ein neues Nutzerkonto kontaktieren Sie: webmaster@steuerlein-reimbibel.de
Dieser Text wurde durch Texterkennung automatisch erstellt und wurde noch nicht durch einen Bearbeiter gesichtet.

Gehe zur vorherigen Seite

Zurück zur Seitenübersicht von Cod. 188 Helmst.

Transkription Original (sehr hohe Aufloesung)

Das funffte Auch Mosen
das. 19. Capitel
Was von Frey Stedten abgedaht,
Herten Nose hier wider sagt,
In welche fliehen solln, zum Schutz
die todtschlagn, ohn Vrsatz vnd trutz
Vom Todtschlag, so fursetzlich gschicht,
vnd dessen straf, findst auch beruht¬
Deins Nechsten Greutz treib nicht zu rüh
Sindt böse stuck, verzagens Glüc
Ein Eintzler Zeug, kein Zeug kan sein
kein frefler Zeugen stelle drein¬
In zwey oder drey Zeugen Mundt,
Besteht dlin der Sachen gevndt¬
Was eins fadschen Zeugens Straf sey
das steht geschrieben auch hiebey¬
Das. 20. Capitel
Wenn da zn krieg zewehst widtern Erb
vnd sichst, das Ros vnd wagen scheid
Des Blcks viel grösser sein, as du,
So fürchte dich nicht, mitt hierzu¬
denn der Herr dein Gott, welcher dich
Aus Egypem land, gnediklich
Befuret hat, der ist mit die¬
Wenn nhun zum keit hinkohmmet Ib
So soll der Priester hinzustretten,
zum Volck sprechen, vnd also reden¬
Israel höre zu, denn heut
Geht Ihr wide here feindt zu streit
Eier hertz sich furchte nicht auszagen
beschreckt auch nicht, last luth nicht Jagen
Vnd ob sie luch schon grausem drauen,
So last buch doch fur Ihre nicht grawen

00304.jpg

Gehe zur folgenden Seite

Zurück zur Seitenübersicht von Cod. 188 Helmst.
© HAB Wolfenbüttel – URL: https://diglib.hab.de/mss/188-helmst/start.htm

Abbildung ist urheberrechtlich geschützt und unterliegt Nutzungsrechten: Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz (CC BY-SA).