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(Von Feindseligen Weib) empfecht,
(Von Feindseligen Weib) empfecht,
Der Sohn, vom Liebsten Weib, folgt nach,
Der Sohn, vom Liebsten Weib, folgt nach,
Hirbey wird angezeigt Vrsach.
Hirbey wird angezeigt Vrsach.<ref>"Denn derselb ist sein erste Krafft / Der erst geburt, Jhm Recht verschafft"</ref>
Wenn Jemandtes Jn einer Stadt
Wenn Jemandtes Jn einer Stadt
Ein eigenwilligen Sohn hat,
Ein eigenwilligen Sohn hat,

Aktuelle Version vom 23. September 2026, 11:35 Uhr

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Transkription Original (sehr hohe Aufloesung)

Das Funffte Buch Mose.
Denn der Herr Ewer Gott gehet
Mit Euch, vnd gar starck beystehet,
Euch zuhelffen ist Er bereit,
Das Er mit Ewern Feinden streyt.
Was auch die Amptleut solcher Tagen,
Zum Volck sollen reden vnd sagen,
Jm Text dasselb ordentlich steht.
Wenn nhun die Amptleut ausgeredt,
Solln Sie die Hauptleut, ahn die Prellen,
Furs Volck, vorn ahn die Spitzen stellen.
Dem Feindt sol man zuuor den Frieden,
Eh man ein Stadt bestreytt, anpieten,
Jst ein Stadt nicht zum Fried geneigt,
Sondern zum Kriegen sich erzeigt,
Belagre Sie. Wenn du sie bkriegst,
Vnd durch die Hand des Herrn obsiegst,
Alles, was Männlich ist, solst fahrn,
Vnd mit des Schwerts scherff deinen schlahen.
Das 21. Capitel.
Wird ein Erschlagener gefundten
Jm Feldt, vnd hat tödliche Wunden,
Vnd man nicht weiß, wer Jhn geschlagen,
Solst Jn die Nechste Stadt Jhn tragen.
Der Erstgeborn Sohn, sein Erbrecht,
(Von Feindseligen Weib) empfecht,
Der Sohn, vom Liebsten Weib, folgt nach,
Hirbey wird angezeigt Vrsach.[1]
Wenn Jemandtes Jn einer Stadt
Ein eigenwilligen Sohn hat,
Der vnghorsamblich vmbher trollt,
Vnd ist ein Schlemmr vnd Trunckenbold,
Soll Jhn sein Vattr vnd Mutter greiffen,
Vnd fur die Eltsten der Stadt schlayffen,

  1. ↑ "Denn derselb ist sein erste Krafft / Der erst geburt, Jhm Recht verschafft"
00305.jpg

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